Tragwerksplanung
Als Tragwerksplaner mit Nachweisberechtigung für Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz können wir Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket anbieten, welches nach der neuen HBO* die Tätigkeit eines
Sachverständigen (Prüfingenieur) nicht mehr erforderlich macht.
Das bedeutet für Sie, dass die Prüf- und Überwachungskosten eines Prüfingenieurs eingespart werden, wenn Sie uns mit der kompletten Tragwerksplanung gemäß HBO* beauftragen.
Vorraussetzung dafür sind die Kriterien für bauliche Anlagen nach § 68 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 HBO*.
Die Grundlagen bei der Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke in Leistungsphasen zusammengefasst.
Davon bieten wir folgende an:
Das Thema Bauwerksabdichtung überlassen wir den am Markt etablierten Fachfirmen und arbeiten in der Planungs- und Ausführungsphase mit ihnen zusammen.
*Hessische Bauordnung
**Nachweisberechtigtenverordnung
Rufen Sie uns gerne an unter 06174 - 2032340 oder kontaktieren Sie direkt über unser Kontaktformular.